Anja Borstelmann Rechtsanwältin Kanzlei Neß 1 20457 Hamburg Anja Borstelmann Rechtsanwältin Kanzlei am Rathaus Hamburg

Mediation

Mediation bedeutet Vermittlung im Konflikt durch eine neutrale dritte Person.

Als Mediatorin helfe ich Streitbeteiligten bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Trennung/Scheidung oder bei Konflikten in anderen Bereichen des Lebens, eigenverantwortlich und unter Achtung der beiderseitigen Interessen die strittigen Fragen einvernehmlich zu regeln.

  • Sie behalten ihre Konflikte in der Hand und delegieren ihre Lösung
    nicht an Dritte.
  • Sie umgehen unter Umständen langwierige, unsichere und teure Gerichtsverfahren.
  • Wichtige Beziehungen haben eher die Chance weiter zu bestehen.
  • Am Ende kann eine verbindliche Vereinbarung stehen, die das Wesentliche für die Zukunft eindeutig regelt.

Hier finden Sie mehr Informationen zu Mediationen in der Arbeitswelt oder bei familiären Konflikten.

Mediation in der Arbeitswelt – Chancen und Grenzen

Es gibt nur eine wahrhafte Freude, den Umgang mit Menschen.
(Antoine de Saint-Exupéry)

Diesen Satz des französischen Schriftstellers mögen manche Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Frage stellen. Konflikte am Arbeitsplatz sind normal und wird es immer geben, genauso wie Konflikte in Partnerschaften oder unter Nachbarn. Es kommt dann darauf an, wie mit innerbetrieblichen Konflikten umgegangen wird.

Zunächst ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Wunsch haben, möglichst ohne oder unter geringen seelischen Stress zusammenzuarbeiten. Dafür muss aber jeder Einzelne am Arbeitsplatz etwas beitragen, was auch bedeuten kann, auf innere und äußere Konflikte konstruktiv zu reagieren. Krankmeldungen von Arbeitnehmern aufgrund psychischer Probleme nehmen zu; dabei sind die Ursachen immer öfter am Arbeitsplatz zu finden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Sie reichen von unsicherer oder selbstgerechter Leitung durch Vorgesetzte über zu viele Überstunden, Angst vor dem Arbeitsplatzverlust, Mobbing, Konkurrenzdenken, Arbeitsverdichtung bis zu generellen zwischenmenschlichen Konflikten. Mediation kann eine Möglichkeit sein, Konflikte am Arbeitsplatz zu klären und einvernehmliche Lösungen und Regelungen für die Zukunft zu finden.

Nicht zu lange warten!

In der Mediation spielt das Wort „Zukunft“ eine wichtige Rolle. Bei Mitarbeitern, die schon innerlich gekündigt haben, sowie Arbeitgebern, die einen Mitarbeiter bereits abgeschrieben haben, stehen die Aussichten nicht gut, dass sie noch offen sind für die Möglichkeiten der Mediation. Denn dadurch haben sich auch Positionen schon festgesetzt. Deshalb sollten die Konfliktbeteiligten nicht zu lange mit der Entscheidung warten und damit in einem frühen Konfliktstadium einen neutralen Dritten hinzuzuziehen.

In der Regel bieten Mediatoren ein Informationsgespräch an – auch um herauszufinden, ob Mediation im aktuellen Fall Sinn macht und von allen Beteiligten gewollt wird. Mit der Entscheidung für eine Mediation kommt häufig eine andere Haltung in den Betrieb. Es ist ein Zeichen zumindest für das Bemühen eines konstruktiven und achtsamen Umgangs miteinander. Dem Gefühl der Ausweglosigkeit kann damit begegnet und die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien in einem geschützten Rahmen wiederhergestellt werden, auch im Zusammenhang mit der Aufwertung der eigenen Persönlichkeit und der Erfahrung von gegenseitigem Mitgefühl.

Das Täter-Opfer-Muster sprengen

Mediation bietet zudem die Chance, aus dem Täter-Opfer-Muster der Konfliktwahrnehmung auszusteigen. Gerade auch bei Vorgesetzen kann traditionelles, machtorientiertes Verhalten durch problemlösende, kreative Verfahren ersetzt werden, welche die Beteiligten selbst finden und vertreten müssen. In der Mediation besteht die Möglichkeit, Kommunikationsstörungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern oder zwischen den Mitarbeitern zu bearbeiten und meist unausgesprochene emotionale Hintergründe zu klären, wodurch mehr Verständnis für den anderen entstehen kann. Insgesamt stößt es auf höhere Akzeptanz, wenn Lösungen mit Hilfe des Mediators erarbeitet werden.

Grenzen der Mediation

Die Praxis zeigt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei anhaltenden innerbetrieblichen Konflikten trotz vielfältiger Konfliktlösungsmöglichkeiten häufig zur Möglichkeit der (inneren) Kündigung greifen oder sich in die Krankheit verabschieden. In diesen Fällen kommt häufig für die Beteiligten keine Mediation mehr in Frage. Der Mitarbeiter will weg, der Chef will den Arbeitnehmer nicht mehr sehen. Und da Arbeitnehmer bei einer Eigenkündigung mit einer Sperrzeit durch die Bundesagentur rechnen müssen, gehen sie erst einmal in die Krankheit oder die Arbeitsverweigerung, was bedeutet, dass sie nur das Nötigste arbeiten, ohne Motivation und Perspektive. Es gibt durchaus Situationen, wo das Arbeitsrecht und der Klageweg erfolgreicher zum Ziel führen können als die Mediation, zum Beispiel beim Ignorieren von tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung, sowie kompromissloser Kündigung durch den Arbeitgeber, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Vertraulichkeit und Offenheit zusichern

Bei der Entscheidung für eine Mediation sollte auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sichergestellt werden, dass kein Missbrauch mit Informationen stattfindet und die erforderliche Offenheit im Mediationsverfahren zugesichert werden kann.


Mach das Beste aus allem, was dir auf deinem Weg begegnet.
(Virginia Woolf)

Möglicher Ablauf einer Mediation bei einem Konflikt zwischen zwei Mitarbeitern

1. Der Mediator stellt die Rahmenbedingungen dar: Wie ist der Ablauf der Mediation? Welche Rolle hat der Mediator? Was ist vorgesehen für den Fall, dass die Mitarbeiter allein keine gemeinsame Lösung finden?

2. Die Mitarbeiter schildern ihre Arbeitssituation und wie sie sich dabei fühlen, auch häusliche Belastungen, Schwierigkeiten mit Technologien ... Die Beteiligten schildern ihre subjektive Wahrnehmung/Einschätzung der Probleme. Interessen werden formuliert.

3. Analyse des Ist-Zustandes der Arbeitssituation: Verknüpfung von Fakten, subjektivem Empfinden und Interessen sowie der auf die anderen gerichteten Wahrnehmungen.

4. Sammeln von Lösungsmöglichkeiten. Eventuell kann der Mediator eigene Lösungen mit einbringen.

5. Bestimmte Lösungen und Vereinbarungen werden für die Zukunft festgelegt (z. B. die künftige Aufgabenverteilung).

Mediation bei familiären Konflikten

Jenseits von Richtig und Falsch liegt ein Ort, dort treffen wir uns.
(Rumi)

Mediation wird aufgrund familiärer Konflikte in Deutschland am häufigsten in Anspruch genommen. Es liegt an der hohen persönlichen Bedeutung, die familiäre Konflikte für die Beteiligten haben - und insbesondere Eltern wird bei Trennungen und Scheidungen immer öfter bewusst: Nur der konstruktive Umgang mit Konflikten sowie faire, nachhaltige gemeinsame Regelungen ermöglichen es ihnen, auch in der Zukunft die gemeinsame Elternschaft zur Zufriedenheit und zum Wohle aller, gerade auch der Kinder in der Familie zu leben.

Familienmediation befasst sich zum Beispiel mit den Themen Trennung und Scheidung, (Ehe-) Paar-Mediation, Generationenkonflikte (auch mit Kindern in der Pubertät), Erbauseinandersetzung, Vertragsgestaltung für das private Zusammenleben, Unternehmensnachfolgen (insbesondere bei Familienunternehmen) sowie Konflikte in Adoptiv- und Pflegefamilien. Mediation beachtet hierbei wechselseitige Verdienste und gewachsene Strukturen.

Paar-Mediation bei getrennten oder geschiedenen Eltern

Der Mediationsprozess mit Paaren ist geprägt von der besonderen Beziehung, die die Konfliktpartner zueinander haben: Es geht immer auch um einen gemeinsamen Lebensplan, enttäuschte Erwartungen, die Bedeutung des Partners für die eigene Entwicklung und den Wunsch nach wechselseitiger Fairness. Anwendungsfelder der Familienmediation, in denen mit Paaren gearbeitet wird sind unter anderem Trennung und Scheidung von Paaren mit oder ohne Kinder, Vertragsgestaltung in der Partnerschaft oder Ehe sowie Konflikte in gemischt-kulturellen Familien.


Streitet euch nicht über uns!
Es ist furchtbar, wenn wir bei eurem Streit unsere Namen hören.
Und einigt euch auch, wer unseren Gitarrenunterricht bezahlt, sonst wagen wir es bald gar nicht mehr, euch unsere Wünsche vorzutragen.

(aus "Children of Divorce", Video, USA 1995)

Bei getrennten oder geschiedenen Eltern geht es häufig um die damit verbundenen Themen Kinder und Geld. Ratsam ist es, wenn Eltern schon die Trennungsphase mit einer Mediation begleiten lassen, um rechtzeitig destruktive Konfliktlösung zu vermeiden, insbesondere auch um Kinder im Paarkonflikt nicht zu instrumentalisieren. Es kann ansonsten die Gefahr bestehen, dass Verletzungen und Enttäuschungen der Beteiligten sich manifestieren. Zudem kann es eine außergerichtliche Einigung sehr erschweren oder sogar unmöglich machen. Es gibt aber auch Paare, die erst nach einer längeren Trennungsphase in der Lage sind, gemeinsam konstruktiv Lösungen in einer Mediation zu erarbeiten.

Unterschiede: Paarberatung vs. Mediation

Wünschenswert wäre es, wenn Eltern, bevor es zur Trennung kommt, bei nachhaltigen Konflikten, die sie nicht selber lösen können, eine Mediation in Anspruch nehmen würden. So manches Paar geht vor der Trennung zu einer Paarberatung, bevor sie dann nach der Trennung gemeinsam in einer Mediation teilnehmen. Der Unterschied zur Paarberatung ist in der Regel, dass es bei der Mediation um die Entwicklung von gemeinsamen nachhaltigen Vereinbarungen geht. Mediation ist keine Therapie. In der Mediation werden die Entstehungsgeschichte und die Ursachen eines Konfliktes so wenig wie nötig einbezogen; vielmehr blickt die Mediation nach vorne und fragt nach zukünftigen Möglichkeiten und Regelungen. Manchmal ist es erstaunlich, mit welchem Entgegenkommen sich Paare nach der Trennung in der Mediation begegnen. Der Grund mag darin liegen, dass durch die Trennung der Druck den Paarerwartungen zu entsprechen, von ihnen genommen ist.

Entscheidet euch: Wollt ihr uns weiterhin Eltern sein oder wollt ihr den Kampf?


Wir wollen unsere Sportfeste, Schulabschlüsse, Hochzeiten begehen können, ohne uns fürchten zu müssen, ob das mit euch klar geht. Auch wenn wir Pech und Pannen haben, täte es uns gut, ihr würdet euch elterlich verhalten.
(aus "Children of Divorce", Video, USA 1995)

Getrennte Paare vereinbaren zum Beispiel Regelungen:

  • zum Unterhalt, wer zahlt was?
  • zum Umgangsrecht, wann ist das Kind wo (auch Ferienplanungen), Hauptwohnsitz des Kindes,
  • zu Umgangsformen: Negative Äußerungen gegenüber den Kindern
    über den getrennten Partner sind zu unterlassen.
  • zum gemeinsamen Eigentum: Verkauf bzw. wer zahlt wen aus, Wohnrecht?

Seit September 2009 kann das Familiengericht anordnen, dass Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung teilnehmen.

Den beteiligten Konfliktpartnern wird angeraten, sich in jedem Falle juristische zu informieren. Die MediatorInnen sind keine Schiedsrichter, sie entscheiden nicht und geben keine juristischen Ratschläge (gegebenenfalls Hinweise). Normalerweise wird nach Stundensätzen abgerechnet. In der Regel liegt ein Honorar pro Zeit-Stunden und Sitzung zwischen 80 und 200 EUR. Die Ergebnisse der Mediation werden in der Regel in einem schriftlichen Memorandum und/oder in einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung zusammengefasst. Dazu können die Beteiligten Anwälte einschalten, bzw. die Vereinbarung notariell beurkunden lassen.

Mediationssitzungen sind für alle Beteiligten anstrengend, doch ist es für so manche Konfliktbeteiligten hinterher ein schönes und stärkendes Gefühl über sich hinausgewachsen zu sein, etwas dazu gelernt zu haben und mit einem versöhnlicheren Blick in die Zukunft zu schauen.

Kanzlei für Arbeitsrecht
und Vereinsrecht
am Rathaus Hamburg

Anja Borstelmann
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin

Neß 1
D-20457 Hamburg
Tel.: (040) 37 423 747
Fax: (040) 37 423 746
info@anja-borstelmann.de
www.kanzlei-anja-borstelmann.de

Aktuelle Bewertungen zu meiner Tätigkeit finden Sie unter
www.anwalt.de

2023 Copyright © Anja Borstelmann      Impressum/Datenschutzerklärung